Erbrecht · Wissen
Welcher Erbschein wird zwischen Deutschland und der Türkei benötigt?
Welcher Erbschein bei einem Erbfall zwischen Deutschland und der Türkei benötigt wird und warum Vermögensart und Verwendungszweck entscheidend sind.

Welcher Erbschein bei einem Erbfall zwischen Deutschland und der Türkei benötigt wird und warum Vermögensart und Verwendungszweck entscheidend sind.
Ob ein deutscher oder türkischer Erbschein benötigt wird, hängt nicht allein vom Wohnort der Erben ab. Staatsangehörigkeit des Erblassers, Art des Vermögens, Belegenheitsort und Verwendungszweck des Nachweises müssen geprüft werden.
Warum gibt es keine Ein-Satz-Antwort?
Deutschland und die Türkei sind durch einen weiterhin geltenden Konsularvertrag verbunden. Dessen Nachlassabkommen enthält besondere Regeln zum Erbnachweis. Ein bereits vorhandener Erbschein ist deshalb nicht automatisch für jeden Vermögenswert und jedes Verfahren ausreichend.
Was sollte geprüft werden?
- Staatsangehörigkeit und letzter Wohnort des Verstorbenen
- Art und Ort des Vermögens
- Testament oder Erbvertrag
- bereits vorhandene Erbscheine
- konkreter Verwendungszweck des Dokuments
Praktischer Grundsatz
Nicht zuerst vorsorglich einen zweiten Erbschein beantragen. Zuerst klären, für welches Vermögen und welches Verfahren der Nachweis benötigt wird.