Gesellschaftsrecht · Türkei–Deutschland

Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht in Deutschland

Türkischsprachige Rechtsberatung für Gründer und Unternehmen, die in Deutschland eine GmbH gründen oder ihre Geschäftstätigkeit erweitern möchten.

Beratung auf Deutsch und Türkisch.
Eda Aydın Hayim
Eda Aydın Hayim, LL.M.RechtsanwältinDeutschland | Türkiye

Rechtliche Begleitung für Ihr Unternehmen in Deutschland

GmbH-Gründung in Deutschland

Geschäftsmodell, Gesellschafter, Geschäftsführung, Satzung sowie notarielle und registerrechtliche Schritte werden gemeinsam vorbereitet.

Gesellschaftsrechtliche Beratung

Gesellschafterrechte, Vertretungsbefugnisse, Beschlüsse und Anteilsänderungen werden anhand der konkreten Struktur geprüft.

Gesellschafts- und Gesellschafterverträge

Stimmrechte, Vertretung, Anteilsübertragung und Ausscheiden werden passend zum Unternehmen geregelt.

Handelsverträge

Bei Kauf-, Dienstleistungs- und Vertriebsverträgen werden Zahlung, Haftung, anwendbares Recht und Gerichtsstand geprüft.

Deutsche Zweigniederlassung eines türkischen Unternehmens

Zweigniederlassung und Tochtergesellschaft werden nach den rechtlichen Folgen für das Vorhaben verglichen. Steuerfragen werden gesondert mit der Steuerberatung behandelt.

Gründungsstruktur und Unternehmensunterlagen aus der Türkei

Rechtliche Unterstützung für türkische Unternehmen in Deutschland: GmbH, Zweigniederlassung, Gesellschafter, Verträge und grenzüberschreitende Strukturen.

Ein türkisches Unternehmen kann seine Tätigkeit in Deutschland über unterschiedliche Strukturen organisieren. Häufig stellt sich die Wahl zwischen einer eigenständigen deutschen Gesellschaft – etwa einer GmbH – und einer deutschen Zweigniederlassung des türkischen Unternehmens.

Sie haben bereits ein Unternehmen in der Türkei?

Die erste Frage sollte nicht lauten: „Wie gründen wir möglichst schnell eine GmbH?“, sondern: Welche Struktur passt tatsächlich zu unserem Deutschlandgeschäft?

Deutsche Tochtergesellschaft

Eine in Deutschland gegründete Tochtergesellschaft ist rechtlich eigenständig. Relevant sind Gesellschafterstruktur, Geschäftsführung, Vertretungsbefugnis, Gesellschaftsvertrag, Stammkapital, Geschäftssitz und das Verhältnis zur türkischen Muttergesellschaft.

GmbH-Gründung mit türkischem Gesellschafter

Auch eine türkische Gesellschaft kann Gesellschafterin einer deutschen GmbH sein. Typisch sind Handelsregisterunterlagen, Satzung, Vertretungsnachweise und Beschlüsse der türkischen Gesellschaft sowie erforderliche Übersetzungen und Beglaubigungen. Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro.

Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung ist keine rechtlich eigenständige Gesellschaft wie eine deutsche Tochtergesellschaft. Sie bleibt Teil des ausländischen Hauptunternehmens. Bei einer selbständigen Zweigniederlassung können Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung und notariell einzureichende Unterlagen erforderlich sein.

GmbH oder Zweigniederlassung?

Es gibt keine pauschal bessere Struktur. Vor einer Entscheidung sollten Haftung, Verträge, Management, Steuerstruktur und operative Planung gemeinsam betrachtet werden. Steuerliche Beratung selbst ist von der gesellschaftsrechtlichen Beratung zu unterscheiden.

Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterbeziehungen

Je nach Beteiligung können Stimmrechte, Geschäftsführerbestellung, Zustimmungsvorbehalte, Gewinnausschüttung, Anteilsübertragung, Konfliktmechanismen und das Ausscheiden von Gesellschaftern relevant sein.

Verträge zwischen Türkei und Deutschland

Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen sollten insbesondere Leistungspflichten, Haftung, Zahlung, Laufzeit, Kündigung, anwendbares Recht und Gerichtsstand beziehungsweise Streitbeilegung klar regeln.

Geschäftsführer oder Mitarbeiter aus der Türkei

Gesellschaftsgründung und Aufenthaltsrecht sind getrennte Fragen. Eine Organstellung oder Beschäftigung ersetzt keinen erforderlichen Aufenthaltstitel.

Weiterführende Inhalte

Quellenhinweise

  • Germany Trade & Invest – Company Set Up in Germany
  • GmbHG
  • HGB §13g

Häufige Fragen

Kann meine türkische Firma alleinige Gesellschafterin einer deutschen GmbH sein?

Grundsätzlich kann eine ausländische juristische Person Gesellschafterin einer deutschen GmbH sein. Existenz und Vertretungsbefugnis müssen ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH?

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro.

Ist eine Zweigniederlassung eine eigene Firma?

Nein. Sie ist rechtlich Teil des ausländischen Hauptunternehmens.

Können türkische Mitarbeiter direkt nach der GmbH-Gründung nach Deutschland kommen?

Nicht automatisch. Für Beschäftigung und Aufenthalt gelten eigene Voraussetzungen.

Betrifft Ihr Anliegen Deutschland und die Türkei?

Für eine erste Einordnung genügen eine kurze Beschreibung, die beteiligten Länder, Ihr Ziel und eine mögliche Frist.

Beim Absenden öffnet sich WhatsApp; Ihre Angaben werden erst dort übermittelt. Bitte senden Sie keine unnötigen sensiblen Unterlagen. Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandatsverhältnis.