GmbH-Gründung in Deutschland
Geschäftsmodell, Gesellschafter, Geschäftsführung, Satzung sowie notarielle und registerrechtliche Schritte werden gemeinsam vorbereitet.
Gesellschaftsrecht · Türkei–Deutschland
Türkischsprachige Rechtsberatung für Gründer und Unternehmen, die in Deutschland eine GmbH gründen oder ihre Geschäftstätigkeit erweitern möchten.

Geschäftsmodell, Gesellschafter, Geschäftsführung, Satzung sowie notarielle und registerrechtliche Schritte werden gemeinsam vorbereitet.
Gesellschafterrechte, Vertretungsbefugnisse, Beschlüsse und Anteilsänderungen werden anhand der konkreten Struktur geprüft.
Stimmrechte, Vertretung, Anteilsübertragung und Ausscheiden werden passend zum Unternehmen geregelt.
Bei Kauf-, Dienstleistungs- und Vertriebsverträgen werden Zahlung, Haftung, anwendbares Recht und Gerichtsstand geprüft.
Zweigniederlassung und Tochtergesellschaft werden nach den rechtlichen Folgen für das Vorhaben verglichen. Steuerfragen werden gesondert mit der Steuerberatung behandelt.
Rechtliche Unterstützung für türkische Unternehmen in Deutschland: GmbH, Zweigniederlassung, Gesellschafter, Verträge und grenzüberschreitende Strukturen.
Ein türkisches Unternehmen kann seine Tätigkeit in Deutschland über unterschiedliche Strukturen organisieren. Häufig stellt sich die Wahl zwischen einer eigenständigen deutschen Gesellschaft – etwa einer GmbH – und einer deutschen Zweigniederlassung des türkischen Unternehmens.
Die erste Frage sollte nicht lauten: „Wie gründen wir möglichst schnell eine GmbH?“, sondern: Welche Struktur passt tatsächlich zu unserem Deutschlandgeschäft?
Eine in Deutschland gegründete Tochtergesellschaft ist rechtlich eigenständig. Relevant sind Gesellschafterstruktur, Geschäftsführung, Vertretungsbefugnis, Gesellschaftsvertrag, Stammkapital, Geschäftssitz und das Verhältnis zur türkischen Muttergesellschaft.
Auch eine türkische Gesellschaft kann Gesellschafterin einer deutschen GmbH sein. Typisch sind Handelsregisterunterlagen, Satzung, Vertretungsnachweise und Beschlüsse der türkischen Gesellschaft sowie erforderliche Übersetzungen und Beglaubigungen. Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro.
Eine Zweigniederlassung ist keine rechtlich eigenständige Gesellschaft wie eine deutsche Tochtergesellschaft. Sie bleibt Teil des ausländischen Hauptunternehmens. Bei einer selbständigen Zweigniederlassung können Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung und notariell einzureichende Unterlagen erforderlich sein.
Es gibt keine pauschal bessere Struktur. Vor einer Entscheidung sollten Haftung, Verträge, Management, Steuerstruktur und operative Planung gemeinsam betrachtet werden. Steuerliche Beratung selbst ist von der gesellschaftsrechtlichen Beratung zu unterscheiden.
Je nach Beteiligung können Stimmrechte, Geschäftsführerbestellung, Zustimmungsvorbehalte, Gewinnausschüttung, Anteilsübertragung, Konfliktmechanismen und das Ausscheiden von Gesellschaftern relevant sein.
Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen sollten insbesondere Leistungspflichten, Haftung, Zahlung, Laufzeit, Kündigung, anwendbares Recht und Gerichtsstand beziehungsweise Streitbeilegung klar regeln.
Gesellschaftsgründung und Aufenthaltsrecht sind getrennte Fragen. Eine Organstellung oder Beschäftigung ersetzt keinen erforderlichen Aufenthaltstitel.
Grundsätzlich kann eine ausländische juristische Person Gesellschafterin einer deutschen GmbH sein. Existenz und Vertretungsbefugnis müssen ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro.
Nein. Sie ist rechtlich Teil des ausländischen Hauptunternehmens.
Nicht automatisch. Für Beschäftigung und Aufenthalt gelten eigene Voraussetzungen.
Für eine erste Einordnung genügen eine kurze Beschreibung, die beteiligten Länder, Ihr Ziel und eine mögliche Frist.