Gesellschaftsrecht · Wissen

Kann ein türkisches Unternehmen eine GmbH in Deutschland gründen?

Kann ein türkisches Unternehmen eine GmbH in Deutschland gründen? Voraussetzungen, Unterlagen, Stammkapital und Abgrenzung zur Zweigniederlassung.

Beratung auf Deutsch und Türkisch.
Eda Aydın Hayim
Eda Aydın Hayim, LL.M.RechtsanwältinDeutschland | Türkiye

Kann ein türkisches Unternehmen eine GmbH in Deutschland gründen? Voraussetzungen, Unterlagen, Stammkapital und Abgrenzung zur Zweigniederlassung.

Ja. Eine türkische Gesellschaft kann grundsätzlich Gesellschafterin einer deutschen GmbH sein, sofern die deutschen Gründungsanforderungen und die Dokumentation zur türkischen Gesellschaft erfüllt werden.

Typische Unterlagen

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Vertretungsnachweise
  • Gesellschafterbeschluss
  • gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen

Stammkapital

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro.

Separate juristische Person

Die deutsche GmbH ist rechtlich von ihrer türkischen Gesellschafterin getrennt. Das unterscheidet sie wesentlich von einer Zweigniederlassung.

Geschäftsführer aus der Türkei

Organstellung und Aufenthaltsrecht müssen getrennt geprüft werden.

Weiterführende Inhalte