Erbrecht · Deutschland–Türkei

Rechtliche Begleitung bei Erbstreitigkeiten in der Türkei aus Deutschland

Türkischsprachige Rechtsberatung aus Essen zu Erbteilung, Grundstücksübertragungen und Streitigkeiten zwischen Erben in der Türkei.

Beratung auf Deutsch und Türkisch.
Eda Aydın Hayim
Eda Aydın Hayim, LL.M.RechtsanwältinDeutschland | Türkiye

Erbstreitigkeiten in der Türkei

Verschleierte Schenkungen und Vermögensverschiebungen

Bei einer als Verkauf dargestellten Übertragung werden der tatsächliche Zweck, die Beweislage und die Voraussetzungen eines Vorgehens nach türkischem Recht geprüft.

Geschützte Erbanteile und Herabsetzungsklagen

Zuwendungen, Nachlassberechnung und Fristen werden im Hinblick auf geschützte Erbanteile nach türkischem Recht untersucht.

Ausgleichung unter Erben

Es wird geprüft, ob unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten bei der Erbteilung berücksichtigt werden müssen.

Berichtigung des türkischen Grundbuchs

Bei erbrechtlich relevanten Eintragungen werden Rechtsgrund, Beteiligte und Beweismittel für eine Löschungs- und Eintragungsklage geprüft.

Nutzungsentschädigung für geerbte Immobilien

Die Nutzung durch einzelne Erben begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Ecrimisil. Nutzungsverhältnisse, ein möglicher Nutzungsausschluss und weitere Voraussetzungen werden im konkreten Fall geprüft.

Nachlassverfahren und grenzüberschreitende Unterlagen

Rechtliche Begleitung bei Erbfällen zwischen Deutschland und der Türkei: Erbnachweis, Immobilien, Nachlass, Erbausschlagung und grenzüberschreitende Verfahren.

Ein Erbfall mit Bezug zu Deutschland und der Türkei kann mehrere Ebenen gleichzeitig betreffen: anwendbares Recht, Zuständigkeit, Erbnachweis und die praktische Abwicklung einzelner Nachlasswerte. Welcher Nachweis oder welches Verfahren benötigt wird, hängt vom konkreten Nachlass ab.

Ein Erbfall – zwei Länder

Typische Ausgangssituationen: Sie leben in Deutschland und haben eine Immobilie in der Türkei geerbt; der Verstorbene war türkischer Staatsangehöriger und lebte in Deutschland; mehrere Erben leben in unterschiedlichen Ländern; zum Nachlass gehören Bankguthaben, Grundstücke oder Gesellschaftsanteile in der Türkei.

Welches Recht gilt?

Bei einem deutsch-türkischen Erbfall sollte die Rechtslage nicht allein anhand einer einzigen allgemeinen Regel beurteilt werden. Zwischen Deutschland und der Türkei besteht weiterhin der Konsularvertrag vom 28. Mai 1929 einschließlich des sogenannten Nachlassabkommens. Daneben können – je nach Sachverhalt – europäisches Erbrecht, deutsches Recht und türkisches internationales Privatrecht zu berücksichtigen sein.

Deshalb werden unter anderem Staatsangehörigkeit, letzter Lebensmittelpunkt, Art und Belegenheitsort des Nachlasses, vorhandene letztwillige Verfügungen und bereits ausgestellte Erbnachweise geprüft.

Deutscher oder türkischer Erbschein?

Diese Frage lässt sich nicht allein danach beantworten, wo die Erben wohnen. Das deutsch-türkische Nachlassabkommen enthält besondere Regeln zum Erbnachweis. Entscheidend ist, für welchen Vermögenswert und welches Verfahren der Nachweis benötigt wird.

Immobilie in der Türkei geerbt

Bei Wohnung, Grundstück oder Haus reicht die Feststellung der Erbenstellung praktisch häufig nicht aus. Zusätzlich müssen die für den türkischen Grundbuch- und Intikalprozess erforderlichen Schritte vorbereitet werden. Je nach Fall können Erbnachweis, Personenstandsunterlagen, Vollmacht, Übersetzungen, Beglaubigungen und administrative Nachweise relevant sein.

Muss ich in die Türkei reisen?

Nicht jeder Schritt erfordert persönliche Anwesenheit. Je nach Vorgang kann eine Vertretung durch Vollmacht möglich sein. Die Vollmacht sollte auf die konkrete Handlung abgestimmt werden.

Mehrere Erben

Bei einer Erbengemeinschaft stellen sich zusätzlich Fragen zu Verfügungen, Unterschriften, Übertragung, Verkauf und möglichen Konflikten zwischen Miterben. Zunächst sollte geklärt werden, ob es um reine Nachlassabwicklung oder bereits um eine Auseinandersetzung geht.

Erbausschlagung

Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte, sollte frühzeitig prüfen, welche Fristen, Formen und Stellen für den konkreten grenzüberschreitenden Fall gelten. Eine Erklärung in einem Land sollte nicht ohne Prüfung als automatische Lösung für sämtliche Vorgänge im anderen Land verstanden werden.

Unterlagen für die erste Prüfung

  • Sterbeurkunde
  • Staatsangehörigkeit und letzter Wohnort des Verstorbenen
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden
  • vorhandene deutsche oder türkische Erbscheine
  • Angaben zum Vermögen und Grundbuchinformationen bei Immobilien
  • bereits erhaltene Schreiben von Gerichten, Banken oder Behörden

Weiterführende Inhalte

Quellenhinweise

  • Auswärtiges Amt – Erbschaftsangelegenheiten Türkei
  • Deutsch-türkischer Konsularvertrag / Nachlassabkommen vom 28. Mai 1929
  • EU-Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012

Häufige Fragen

Gilt bei einem Erbfall zwischen Deutschland und der Türkei immer deutsches Recht?

Nein. Die Einordnung hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Bei Deutschland–Türkei-Fällen ist insbesondere auch das weiterhin geltende Nachlassabkommen von 1929 zu beachten.

Reicht ein deutscher Erbschein in der Türkei immer aus?

Nein. Welcher Nachweis erforderlich ist, hängt vom konkreten Vermögenswert und dem Verfahren ab.

Kann eine Immobilie in der Türkei von Deutschland aus übertragen werden?

Je nach Sachverhalt kann eine Vertretung möglich sein. Form und Umfang der Vollmacht müssen zum konkreten Vorgang passen.

Kann ich ein Erbe in Deutschland ausschlagen, wenn Vermögen in der Türkei vorhanden ist?

Ob und mit welcher Wirkung eine Erklärung für den konkreten Türkei-Bezug greift, sollte vor Ablauf etwaiger Fristen geprüft werden.

Betrifft Ihr Anliegen Deutschland und die Türkei?

Für eine erste Einordnung genügen eine kurze Beschreibung, die beteiligten Länder, Ihr Ziel und eine mögliche Frist.

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