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Immobilie in der Türkei geerbt: Was ist jetzt zu tun?

Was zu tun ist, wenn Sie in Deutschland leben und eine Immobilie in der Türkei geerbt haben: Erbenstellung, Unterlagen, Vollmacht und Intikal.

Beratung auf Deutsch und Türkisch.
Eda Aydın Hayim
Eda Aydın Hayim, LL.M.RechtsanwältinDeutschland | Türkiye

Was zu tun ist, wenn Sie in Deutschland leben und eine Immobilie in der Türkei geerbt haben: Erbenstellung, Unterlagen, Vollmacht und Intikal.

Wer in Deutschland lebt und eine Immobilie in der Türkei erbt, muss zunächst die Erbenstellung und die erforderlichen Nachweise klären. Danach folgt die praktische Nachlass- und Grundbuchabwicklung in der Türkei.

1. Erbenstellung klären

Wer ist Erbe? Gibt es ein Testament? Existiert bereits ein deutscher oder türkischer Erbschein? Gibt es weitere Miterben?

2. Immobilie bestimmen

Hilfreich sind Ort, Tapu-/Grundbuchinformationen, Eigentümer und Anteil des Verstorbenen.

3. Dokumente für die Türkei

Je nach Fall können Personenstandsdokumente, Erbnachweise, Übersetzungen, Beglaubigungen und Vollmachten erforderlich sein. Anforderungen zuerst klären, dann Dokumente erstellen.

4. Intikal und weitere Entscheidungen

Nach der erbrechtlichen Einordnung stellt sich die praktische Frage, ob die Immobilie übertragen, gehalten oder verkauft werden soll und wie mehrere Erben eingebunden werden.

Muss ich persönlich in die Türkei?

Nicht zwingend in jedem Fall. Für bestimmte Vorgänge kann eine geeignete Vollmacht ausreichen.

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